Die Anfänge der gesetzlichen Sozialversicherung
Mit seiner Kaiserlichen Botschaft vom 17.11.1881 leitete Kaiser Wilhelm I
auf Initiative des damaligen Reichskanzlers Otto von Bismarck den
Aufbau einer Arbeitnehmerversicherung in Deutschland offiziell ein.
Fortan sollte der Staat die Existenzsicherung seiner Bürger
verantworten, die auf folgenden Grundsätzen basiert:
Im Jahre 1883 führte Bismarck die Krankenversicherung ein, 1884 die
Unfallversicherung und ab 1889 konnten die Arbeitnehmer sich erstmals
gesetzlich gegen die Folgen von Alter und Invalidität absichern. In den
folgenden Jahren baute man das Sozialsystem kontinuierlich aus: 1912 gab
es eine Sozialversicherung für Angestellte, 1927 trat die
Arbeitslosenversicherung in Kraft. Als jüngster Zweig der deutschen
Sozialversicherung wurde die soziale Pflegeversicherung ab 1994
stufenweise eingeführt.
-Otto von Bismarck-
- Finanzierung der Rente durch vorherige Beitragszahlung der Versicherten,
- Beaufsichtigung und Beteiligung des Staates an der Sozialversicherung,
- Grundlage des Selbstverwaltungsprinzips: Arbeitgeber und Versicherte haben volles Mitspracherecht über eine von ihnen gewählte Vertreterversammlung,
- Beteiligung der Arbeitgeber am Beitragsaufkommen zur Sozialversicherung.

-Otto von Bismarck-