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Dienstag, 9. Juni 2015

Die Anfänge der gesetzlichen Sozialversicherung

Mit seiner Kaiserlichen Botschaft vom 17.11.1881 leitete Kaiser Wilhelm I auf Initiative des damaligen Reichskanzlers Otto von Bismarck den Aufbau einer Arbeitnehmerversicherung in Deutschland offiziell ein. Fortan sollte der Staat die Existenzsicherung seiner Bürger verantworten, die auf folgenden Grundsätzen basiert:
  • Finanzierung der Rente durch vorherige Beitragszahlung der Versicherten, 
  • Beaufsichtigung und Beteiligung des Staates an der Sozialversicherung, 
  • Grundlage des Selbstverwaltungsprinzips: Arbeitgeber und Versicherte haben volles Mitspracherecht über eine von ihnen gewählte Vertreterversammlung,
  • Beteiligung der Arbeitgeber am Beitragsaufkommen zur Sozialversicherung.
https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEjqORn9KjBeRV_M09tCn3XKGUNe-XKGEeaoHJk7YkeEDE9feNUBb01BwryTC3Qqp1JIRVj1TEf-8y5u7-N6bdDd40erL3HZjkZEO3VGbScw5VIx2G3sj6sALLavDn65IXjczZHrcPc0PO0/s1600/Bismarck-1871XXX.gif Im Jahre 1883 führte Bismarck die Krankenversicherung ein, 1884 die Unfallversicherung und ab 1889 konnten die Arbeitnehmer sich erstmals gesetzlich gegen die Folgen von Alter und Invalidität absichern. In den folgenden Jahren baute man das Sozialsystem kontinuierlich aus: 1912 gab es eine Sozialversicherung für Angestellte, 1927 trat die Arbeitslosenversicherung in Kraft. Als jüngster Zweig der deutschen Sozialversicherung wurde die soziale Pflegeversicherung ab 1994 stufenweise eingeführt.



-Otto von Bismarck-

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