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Dienstag, 9. Juni 2015

Die Anfänge der gesetzlichen Sozialversicherung

Mit seiner Kaiserlichen Botschaft vom 17.11.1881 leitete Kaiser Wilhelm I auf Initiative des damaligen Reichskanzlers Otto von Bismarck den Aufbau einer Arbeitnehmerversicherung in Deutschland offiziell ein. Fortan sollte der Staat die Existenzsicherung seiner Bürger verantworten, die auf folgenden Grundsätzen basiert:
  • Finanzierung der Rente durch vorherige Beitragszahlung der Versicherten, 
  • Beaufsichtigung und Beteiligung des Staates an der Sozialversicherung, 
  • Grundlage des Selbstverwaltungsprinzips: Arbeitgeber und Versicherte haben volles Mitspracherecht über eine von ihnen gewählte Vertreterversammlung,
  • Beteiligung der Arbeitgeber am Beitragsaufkommen zur Sozialversicherung.
https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEjqORn9KjBeRV_M09tCn3XKGUNe-XKGEeaoHJk7YkeEDE9feNUBb01BwryTC3Qqp1JIRVj1TEf-8y5u7-N6bdDd40erL3HZjkZEO3VGbScw5VIx2G3sj6sALLavDn65IXjczZHrcPc0PO0/s1600/Bismarck-1871XXX.gif Im Jahre 1883 führte Bismarck die Krankenversicherung ein, 1884 die Unfallversicherung und ab 1889 konnten die Arbeitnehmer sich erstmals gesetzlich gegen die Folgen von Alter und Invalidität absichern. In den folgenden Jahren baute man das Sozialsystem kontinuierlich aus: 1912 gab es eine Sozialversicherung für Angestellte, 1927 trat die Arbeitslosenversicherung in Kraft. Als jüngster Zweig der deutschen Sozialversicherung wurde die soziale Pflegeversicherung ab 1994 stufenweise eingeführt.



-Otto von Bismarck-

Grundprinzipien

 

Die Grundprinzipien der Deutschen Sozialversicherung

In existenziellen Risikosituationen den Lebensstandard des Versicherten und seine Stellung im Rahmen der Gesellschaft zu erhalten das ist die Aufgabe der Deutschen Sozialversicherung. Nur durch grundlegende Prinzipien können die Träger der Deutschen Sozialversicherung für den Ausgleich eines Einkommensausfalls aufkommen. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Grundprinzipien:

 

Das Prinzip der Versicherungspflicht                

https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/binary/VKVBHX2UMGHJCO33WVT6E6S2OW467LR2/full/1.jpg

In Deutschland sind nahezu 90 Prozent

 der Bevölkerung in 

der Sozialversicherung pflicht- oder

 freiwillig versichert. 

Trotz aller Reformdebatten ist das System der 

Sozialversicherung als Kernstück der sozialen Sicherung weitgehend akzeptiert.

 

Das Prinzip der Beitragsfinanzierung

Die Sozialversicherungen werden überwiegend aus Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Dabei legt die Selbstverwaltung (für Unfallversicherung) beziehungsweise der Gesetzgeber (für Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung) die Beitragssätze gesetzlich fest. Die Beiträge orientieren sich am Gehalt des Arbeitnehmers. Für die Landwirtschaft gelten besondere Regelungen.

 

Das Prinzip der Solidarität 

Die zu versichernden Risiken werden von allen Versicherten gemeinsam getragen. Unabhängig davon, wie viel die Versicherten an die Sozialversicherungen gezahlt haben, sind sie in umfassendem Maße abgesichert. Durch diesen solidarischen Ansatz wird ein Ausgleich zwischen Gesunden und Kranken, zwischen besser und weniger gut Verdienenden, zwischen Jung und Alt, zwischen Familien und Singles geschaffen. 

 

 

"Zusatzversicherung"

Heilpraktikerbe­hand­lungen, Ein- oder Zweibett­zimmer im Kranken­haus und Chef­arzt­behand­lung – diese Leistungen müssen Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen selbst bezahlen. Um in bestimmten Situationen des Status von Privatpatienten zu erlangen, können sie private Zusatz­versicherungen abschließen. Die Auswahl ist groß: Kranken­haus­zusatz- und Zahn­zusatz­versicherungen oder auch Pakete, die mehrere Privatleistungen abdecken, darunter Behand­lungen beim Heilpraktiker und Kosten für Brillen


Und wer ist versichert?

Arbeitnehmer unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze sind in der Regel automatisch pflichtversichert. Die jeweiligen Träger der Sozialversicherung werden grundsätzlich von den Beiträgen der versicherten Mitglieder und deren Arbeitgeber finanzier.



Dienstag, 2. Juni 2015

 "Aufbau"

Die deutschen Sozialversicherungen sind in den letzten Jahren vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft immer wieder in die Diskussion geraten. Trotzdem wird das System noch über einen langen Zeitraum Bestand haben, die Frage wird allerdings sein, ob die Leistungen in Zukunft die gleichen sein werden.
Die unterschiedlichen Säulen der deutschen Sozialversicherung
Das nationale Sozialversicherungssystem besteht aus insgesamt fünf Säulen.
"Sozialversicherung"
Was ist das?

Die deutsche Sozialversicherung ist ein gesetzliches Versicherungssystem, das als Teil der sozialen Sicherung Deutschlands eine herausragende Rolle spielt. Als Solidargemeinschaft bietet es wirksamen finanziellen Schutz vor den großen Lebensrisiken und deren Folgen wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter, Betriebsunfällen und Pflegebedürftigkeit. Die Sozialversicherung garantiert einen stabilen Lebensstandard jedes Einzelnen.