Die Anfänge der gesetzlichen Sozialversicherung
Mit seiner Kaiserlichen Botschaft vom 17.11.1881 leitete Kaiser Wilhelm I
auf Initiative des damaligen Reichskanzlers Otto von Bismarck den
Aufbau einer Arbeitnehmerversicherung in Deutschland offiziell ein.
Fortan sollte der Staat die Existenzsicherung seiner Bürger
verantworten, die auf folgenden Grundsätzen basiert:
-Otto von Bismarck-
- Finanzierung der Rente durch vorherige Beitragszahlung der Versicherten,
- Beaufsichtigung und Beteiligung des Staates an der Sozialversicherung,
- Grundlage des Selbstverwaltungsprinzips: Arbeitgeber und Versicherte haben volles Mitspracherecht über eine von ihnen gewählte Vertreterversammlung,
- Beteiligung der Arbeitgeber am Beitragsaufkommen zur Sozialversicherung.
-Otto von Bismarck-