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Dienstag, 9. Juni 2015

"Zusatzversicherung"

Heilpraktikerbe­hand­lungen, Ein- oder Zweibett­zimmer im Kranken­haus und Chef­arzt­behand­lung – diese Leistungen müssen Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen selbst bezahlen. Um in bestimmten Situationen des Status von Privatpatienten zu erlangen, können sie private Zusatz­versicherungen abschließen. Die Auswahl ist groß: Kranken­haus­zusatz- und Zahn­zusatz­versicherungen oder auch Pakete, die mehrere Privatleistungen abdecken, darunter Behand­lungen beim Heilpraktiker und Kosten für Brillen


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