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Dienstag, 9. Juni 2015

Grundprinzipien

 

Die Grundprinzipien der Deutschen Sozialversicherung

In existenziellen Risikosituationen den Lebensstandard des Versicherten und seine Stellung im Rahmen der Gesellschaft zu erhalten das ist die Aufgabe der Deutschen Sozialversicherung. Nur durch grundlegende Prinzipien können die Träger der Deutschen Sozialversicherung für den Ausgleich eines Einkommensausfalls aufkommen. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Grundprinzipien:

 

Das Prinzip der Versicherungspflicht                

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In Deutschland sind nahezu 90 Prozent

 der Bevölkerung in 

der Sozialversicherung pflicht- oder

 freiwillig versichert. 

Trotz aller Reformdebatten ist das System der 

Sozialversicherung als Kernstück der sozialen Sicherung weitgehend akzeptiert.

 

Das Prinzip der Beitragsfinanzierung

Die Sozialversicherungen werden überwiegend aus Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Dabei legt die Selbstverwaltung (für Unfallversicherung) beziehungsweise der Gesetzgeber (für Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung) die Beitragssätze gesetzlich fest. Die Beiträge orientieren sich am Gehalt des Arbeitnehmers. Für die Landwirtschaft gelten besondere Regelungen.

 

Das Prinzip der Solidarität 

Die zu versichernden Risiken werden von allen Versicherten gemeinsam getragen. Unabhängig davon, wie viel die Versicherten an die Sozialversicherungen gezahlt haben, sind sie in umfassendem Maße abgesichert. Durch diesen solidarischen Ansatz wird ein Ausgleich zwischen Gesunden und Kranken, zwischen besser und weniger gut Verdienenden, zwischen Jung und Alt, zwischen Familien und Singles geschaffen. 

 

 

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